
Auf was sollten Sie unbedingt achten?
Um Ihre Versicherungsprämie so unkompliziert wie möglich zu erhalten, sollten Sie die Berufsunfähigkeit unverzüglich bei Ihrem Versicherer anmelden. In der Regel muss das innerhalb von drei Monaten nach dem ärztlichen Attest passieren. Verspätete Meldungen werden allerdings auch angenommen - die Versicherer wissen, dass Unfälle oder Krankheiten keine angenehmen Sachen sind und dass man dabei nicht unbedingt an Vertragsklausel denken muss. Der Versicherungsschutz tritt allerdings erst ab dem Monat ein, in dem Sie die Berufsunfähigkeit angemeldet haben.
Der untersuchende Arzt, der das Vorhandensein der Berufsunfähigkeit feststellen soll, muss bestätigen, dass es sich um einen “voraussichtlich dauernden” Zustand handelt. Diese unklare Formulierung bereitet jedoch vielen Versicherten und Ärzten Schwierigkeiten. Allgemein gilt, dass, wenn die Beeinträchtigung mehr als 6 Monate andauern wird, muss der Versicherer zahlen. Faire Anbieter legen aber einen klar definierten Zeitraum fest, in dem der Versicherungsschutz eintreten muss.
Beim Abschluss des Vertrags müssen Sie unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Eine Berufsunfähigkeit kann man erst 6 Monate nach einem Unfall oder einer Erkrankung feststellen und deshalb legen manche Versicherer eine Wartezeit von einem halben Jahr fest. Die wirklich effektiven Policen leisten aber auch rückwirkend und setzen die sog. Karenzzeit(Wartezeit) nur bei Ausnahmefällen ein.
Eine der “Mitwirkungspflichten” innerhalb der Normativbedingungen besteht darin, ärztlichen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten. Diese Anordnungen sollen sich im Rahmen des “Zumutbaren” bewegen. Aber was wirklich “zumutbar” ist, bleibt unklar. Wenn die Arztanordnugsklausel ein Teil der Vertragsbedingungen ist, müssen Sie alle Operationen und Medikamente akzeptieren, die Ihnen der Arzt vorschreibt, um Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen. Dass sich aber Ihren Zustand davon verbessert, bleibt ohne Garantie. Um eventuelle Komplikationen möglichst auszuweichen, ist es empfehlenswert bei Festlegung der Vertragsdetails die Arztanordnungsklausel ganz zu streichen.