Schadenfall

Was sollten Sie unbedingt beachten, damit es zu keiner Verweigerung der Kostenabdeckung kommt?

Damit eine Versicherungsgesellschaft für die Kosten, die Sie einem anderen zugefügt haben, unproblematisch aufkommt, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

  • Ihre Schuld müssen Sie keinesfalls anerkennen
  • Sie müssen auf gar keinen Fall eine Zahlung an den Geschädigten leisten, ohne dass Sie es vorher mit Ihrer Versicherungsgesellschaft abgesprochen haben
  • Die Anmeldung für einen Schadensfall muss innerhalb einer Woche bei dem Versicherer eingegangen sein, sonst darf er die Zahlung verweigern
  • Vor Ihrer Versicherungsgesellschaft müssen Sie die Sachlage und die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, möglichst genau und immer wahrheitsgemäß schildern. Wenn der Versicherer feststellen sollte, dass etwas in Ihrem Bericht nicht ganz der Wahrheit entspricht, hat er das außerordentliche Recht sofort von seinen Vertragspflichten zurückzutreten.
  • Sollte der Geschädigte vorschnell ein Gerichtsverfahren gegen Sie einleiten, erheben Sie sofort Einspruch dagegen. Sie müssen auch Ihre Versicherung umgehend darüber informieren und ihr die gerichtlichen Schreiben zuschicken. Die Versicherungsgesellschaft wird nur dann entsprechende Gegenmaßnahmen veranlassen können.
 


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