
Die Gesundheitsreform verändert vieles. Die Konkurrenz zwischen den Krankenkassen findet nicht mehr unbedingt auf der Ebene der Versicherungsbeiträge statt, sondern überwiegend bei den Leistungen, die den Kassenmitgliedern gewährt werden. Dennoch können Versicherte zwischen unterschiedlichen Tarifen bei den Krankenkassen wählen – mit oder ohne Selbstbeteiligung, mit oder ohne Kostenrückerstattung, mit Behandlung von vergünstigten Hausärzten. Es ist deswegen besonders wichtig, dass man bei der Suche nach der besten Krankenkasse vor allem die Leistungskataloge der verschiedenen Anbieter vergleicht. Erkundigen Sie sich, welche Krankenkasse für Sie die besten Tarife anbietet, ob die empfohlenen Hausärzte für Sie akzeptabel sind oder ob die jeweilige Krankenkasse vielleicht die Praxisgebühren oder die Medikamentenzuzahlungen zurückerstattet!
Vergessen Sie auch nicht, dass die private Krankenversicherung immer noch den besseren Leistungsumfang anbietet. Teure und alternative Behandlungsmethoden, Inlays und Zahnersatz werden zu 100% nur von der privaten Vorsorge abgedeckt. Darüber hinaus sind seit dem 1. Januar 2009 die privaten Versicherer dazu verpflichtet, einen günstigeren Standardtarif anzubieten, bei dem der Leistungsumfang mit diesem der Krankenkassen vergleichbar ist.
Grundprinzip der GKV ist, die medizinische Versorgung der Versicherten bei Krankheit oder Schwangerschaft zu gewährleisten.
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Seit dem 1. Januar 2009 gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung den einheitlichen Beitragsatz von 15,5% des Bruttoeinkommens
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So kompliziert und unklar diese beiden Begriffe klingen mögen, bedeuten sie bedauerlicherweise nicht das Gleiche. Ganz im Gegenteil.
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Welche Zuzahlungen kommen auf sie zu, erfahren Sie hier mehr!
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