
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung den einheitlichen Beitragsatz von 15,5% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3% zahlen; für den Arbeitnehmer wird dann noch ein zusätzlicher Sonderbeitrag von 0,9% fällig. Das Neue daran ist, dass dieses Geld nicht mehr direkt an die Krankenkassen fließt, sondern in den sog. Gesundheitsfonds eingezahlt wird. Das heißt, dass alle Beiträge der Versicherten summiert und dann vom Staat an die Krankenkassen weiterverteilt werden.
Wer bekommt wie viel?
Das Geld aus dem Gesundheitsfonds wird je nach Anzahl der Versicherten und sonstigen
finanziellen Bedürfnisse an die Kassen verteilt. Logischerweise bekommen die Krankenkassen
mit den meisten Mitgliedern auch die größten Beträge. Mit diesem Geld
bezahlen die Kassen die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser,
Apotheker und sonstige Ausgaben. Dabei bekommen alle Kassen eine sog. Grundpauschale
pro Patient. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt sie 2.227,65 Euro pro Jahr. Die
Höhe der Grundpauschale wird vom Bundesversicherungsamt im Voraus für ein
Jahr festgelegt. Darüber hinaus bekommen die Kassen für jeden Versicherten
sog. Zu- oder Abschläge aus dem Gesundheitsfonds. Diese werden vom Staat und
Gesundheitsministerium vergeben und richten sie je nach Alter, Geschlecht und Krankheiten
der meisten versicherten Mitglieder.
Der Zusatzbeitrag
Eine Sache steht fest: Grundpauschale +
Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds ? Gesundheitskosten für alle Patienten.
Sollte die Kasse im Minus sein, darf sie zusätzliche Beiträge von ihren Patienten verlangen. Laut Gesetz darf der
Zusatzbeitrag maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen.
Allerdings dürfen für Kinder und mitversicherte Partner keine
Zusatzbeiträge erhoben werden.
Die Zurückzahlung
Eine gute, wenn auch erstmal utopische Seite
des Gesundheitsfonds ist die Konkurrenz zwischen den einzelnen Krankenkassen,
die er schafft. Der Gesetzgeber erlaubt es den Kassen,
Zusatzleistungen wie Wahltarife oder Bonusprogramme anzubieten. Die Kassen werden aufgefordert,
enger mit Pharma-Herstellern, Hausärzten und Krankenhäusern zu arbeiten, um bessere
Tarife für ihre Mitglieder generieren zu können. So dürfen Krankenkassen auch
solche Tarife anbieten, bei denen ein Teil der Beiträge zurückgezahlt wird, solange
das jeweilige Mitglied nicht viele Leistungen in Anspruch genommen hat.