
Das Grundprinzip der GKV ist, die medizinische Versorgung der Versicherten bei Krankheit oder Schwangerschaft zu gewährleisten.
Zu den Leistungen des gesetzlichen Krankenschutzes zählen:
Es ist wichtig, dass man Krankengeld von Krankentagegeld unterscheidet. Krankengeld wird dem Versicherten bei andauernder Berufsunfähigkeit (ab der 6. Woche) von der GKV gewährt und beträgt 70 % des Brutto-, bzw. 90 % des Nettolohnes - je nachdem, welche Variante für die Kasse günstiger ausfällt. Das Krankentagegeld kann hingegen nur privat versichert werden. Es handelt sich also um eine zusätzliche Zahlung. Der Versicherte erhält sie für jeden Tag, an dem er berufsunfähig ist. Das Krankentagegeld kann entweder zusätzlich zu einer privaten Krankenversicherung oder zu einer Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen werden.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Reihe von Leistungen überhaupt nicht abgedeckt. Dazu gehören z.B. viele Verfahren der Alternativmedizin und Naturheilkunde, sowie Zuzahlungen für Brillen und Hilfsmittel. Der vierte Versuch bei einer künstlichen Befruchtung wird in der Regel ebenfalls nicht von der Krankenkasse abgedeckt. Darüber hinaus zahlen die Krankenkassen für besonders teure Medikamente und Prozeduren nicht. Das gilt allerdings nur solange ein günstigeres Medikament mit vergleichbarer Wirkung vorhanden ist. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gewähren den Bundesbürgern allerdings einen kompletten Gesundheitsschutz.
Des Weiteren sollten Sie wissen, dass der Schutz der GKV nicht nur in Deutschland gilt, sondern auch in allen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde.
Bei einer Reise ins Ausland sollten Sie bei der Krankenkasse einen sog. Versicherungsschein für das jeweilige Reiseland beantragen. Ausschließlich mit diesem können Sie nachweisen, dass in Deutschland für Sie Krankenschutz besteht.