Leistungsbausteine

Welche Leistungsbausteine gibt es?

Wir verschaffen Ihnen den Überblick über die gesamte Palette von Leistungen der Krankenzusatzversicherung!

Wir erläutern für Sie hier die einzelnen Bausteine, die bei der Krankenzusatzversicherung mit eingeschlossen werden. Bedenken sollten Sie allerdings, dass jede von den unten aufgelisteten Optionen eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge mit sich bringt. Die Entscheidung liegt völlig bei Ihnen – Sie sollten es sich überlegen, welche Leistungen für Sie einen sinnvollen Schutz darstellen:

1. Unterbringung im Krankenhaus:

Eine der Basisleistungen der Krankenzusatzversicherung ist die freie Wahl der Krankenhauses und des behandelnden Arztes. Diese Möglichkeit wird Ihnen von der gesetzlichen Versicherung lediglich nicht gewährt.

2. Zahnersatz – Leistungen

Einen weiteren sinnvollen Schutz stellt das Leistungsangebot im Bereich der Zahnbehandlungen. Die gesetzliche Versicherung deckt in der Regel zwischen 50% und 65% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz ab, Sonderleistungen wie Gold oder Keramikinlays werden allerdings ausgeschlossen. Aus diesem Grund lohnt sich die Zusatzversicherung für zahnärztliche Behandlung umso mehr. Generell unterscheidet man zwischen drei Leistungsstufen:

Basis Leistungen:

Bei der Basisleistung werden zusätzliche 10% bis 20% zu den Beträgen der gesetzlichen Krankenversicherung für Kronen, Brücken und Prothesen zurückerstattet. Somit steigt die Gesamtleistung auf 75% bis 85% der Kosten bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

Mittlere Leistungen:

Die mittlere Stufe erstattet zusätzlich 20%–30%, womit die Gesamterstattung bei 85% – 95% liegt. Bei vielen Versicherern erstreckt sich hier der Abdeckungsumfang auf die Kosten für Inlays und Zahnersatz.

Hohe Leistungen:

Die höchste Leistungsstufe deckt meist 100% des erstattungsfähigen Beitrags für Kronen, Brücken und Prothesen ab. Darüber hinaus werden hier auch Inlays, Zahnersatz und Reparaturen mit eingeschlossen.
Der Unterschied in den Beiträgen für die verschiedenen Stufen ist nicht so groß, –insofern empfehlen unsere Experten den Abschluss des höchsten Leistungsumfanges, damit man sich eines wirklich effektiven Versicherungsschutzes sicher sein kann.

3. Sehhilfen:

Durch die Option für Sehhilfen werden Ihnen die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und andere optischen Sehhilfen zurückerstattet (die seit 2005 in der gesetzlichen Vorsorge nicht mehr versichert sind). Die Anbieter setzen meistens eine Maximalleistung (z.B. 300€ alle 3 Jahre) oder einen Prozentsatz ein, mit dem sich der Versicherungsnehmer selber beteiligen muss.

4. Heilpraktiker:

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen mit wenigen Ausnahmen nicht für Behandlungen durch einen Heilpraktiker auf. Die Zusatzversicherung gewährt Ihnen die Möglichkeiten sich durch alternative Heilmethoden (Massage, Akkupunktur, Kriotherapie usw.) behandeln zu lassen.

5. Hilfsmittel:

Die Zusatzversicherung deckt die Kosten für Bandagen, Gehhilfen, Einlagen und sonstige ärztlich verschriebenen Hilfsmittel.

6. Kurleistungen:

Kurleistungen im Rahmen einer Genesungstherapie werden vollständig oder zum Teil durch die Zusatzversicherung abgedeckt.

7. Auslandsreisekrankenversicherung:

Die Auslandsreisekrankenversicherung können Sie als Teil der Krankenzusatzversicherung abschließen. Dadurch sind Sie auf Auslandsreisen abgesichert; der medizinisch notwendige Rücktransport ist meistens mitversichert.

8. Krankenhaus Eigenbeteiligung:

Die Krankenzusatzversicherung kann Ihnen die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalt zurückerstatten, die für Sie als gesetzlich Versicherter fällig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt eine Eigenbeteiligung von 10 € pro Tag bei klinischer Behandlung und bei einer andauernden Krankheit kann das zu erheblichen Ausgaben führen.

9. Physikalisch–Medizinische Behandlungen:

Durch die Leistung für physikalisch–medizinische Behandlungen werden die Kosten für genesungsfördernde Methoden wie Massagen oder Bäder übernommen.

10. Krankentagegeld:

Ab dem 43. Tag der Behandlung ist die Karenzzeit beendet, womit auch die Lohnfortzahlung in voller Höhe nicht mehr gegeben ist. Ab diesem Tag kann aber Ihre Krankenzusatzversicherung mit dem sog. Krankentagegeld eintreten. Das Krankentagegeld wird Ihnen pro Tag in vereinbarter Höhe ausgezahlt.

!!!Unsere Experten für Krankenversicherung raten von dem Abschluss unnötiger Leistungen ab. Viele Versicherer versuchen Ihren Kunden das volle Versicherungspaket zu verkaufen, das sich aber nur in wenigen Fällen wirklich lohnt.

Als nicht wirklich sinnvoll wird zum Beispiel die Leistung für die sog. ambulanten Zusatztarife abgeschätzt. Durch die private Zusatzversicherung können Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, d.h. dass Sie die Kosten für die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung erstmal selber bezahlen müssen. Diese werden Ihnen aber dann von dem Versicherer zum größten Teil zurückerstattet. Diese Zusatzoption kostet in der Regel allerdings viel und die Ärzte erheben andere Tarife für Privatpatienten als für die gesetzlich Versicherten, und einen Teil davon müssen Sie selber bezahlen.

Das Krankenhaustagegeld ist eine weitere Option, die Sie sich sehr gut überlegen sollten. Sie zahlt Ihnen eine bestimmte Summe für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen. Mit diesem Betrag sollten Sie die täglich anfallenden Kosten abdecken, z.B. Telefonkosten, Kosten für Sonderbehandlungen und Wünsche. Der Abschluss des Krankenhaustagegeldes ist aber sehr teuer und meistens ist es viel günstiger die Kosten direkt im Krankenhaus zu bezahlen.

Als Ausgleich für fehlendes Einkommen ist aber das Tagegeld besonders empfehlenswert. Nur dadurch können sich z.B. Selbstständige oder Rentner bei einer andauernden Krankheit finanziell absichern.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Suche nach einer effektiven Versicherung. Als unabhängiger Vermittler auf dem Versicherungsmarkt können wir Ihnen besonders günstige, aber auch leistungsstarke Krankenzusatzversicherungen anbieten. Fordern Sie jetzt unseren Vergleich!

 


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