
In § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Schadenersatzpflicht jedes Tierhalters klar geregelt:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Sogar der friedlichste Vierbeiner kann an U-Bahnstationen, in Parks oder öffentlichen Verkehrsmitteln von den Menschenmassen zu unberechenbarer Aggression provoziert werden. Anders als bei der Privathaftpflicht geht man bei der Hundehaftpflichtversicherung allerdings nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Deshalb ist für jeden Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Lieblingstier Sie nicht in den finanziellen Ruin führen wird.
Unsere Versicherungsexperten empfehlen immer einen Vergleich der Anbieter der Police, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. So werden Sie sich überzeugen können, dass Sie gleichzeitig einen effektiven und günstigen Schutz besitzen. Die Jahresbeiträge bei der Hundehaftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. Sparen Sie sich bis zu 300€ im Jahr durch unseren Vergleich jetzt!
Welche Leistungen können Sie von Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung erwarten?
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