
Generell kommt die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Schäden auf, die durch "willkürliches, tiertypisches Verhalten des eigenen Tieres" entstanden sind.
Versichert ist dadurch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Tierhalter der in dem Versicherungsvertrag und seinen Nachträgen genannten Tiere, sowie deren bis zu 6 Monaten alten Jungtiere.
In den Leistungen der Versicherung sollte folgendes mit eingeschlossen werden:
Durch unseren Vergleich kommen Sie schnell an eine leistungsstarke Versicherung. Überzeugen Sie sich auch, dass Leistung nicht unbedingt teuer sein muss.