Schadensabwicklung
Was ist im Schadensfall zu tun?
Für eine unproblematische Rückertstattung sollten Sie folgendes beachten:
- Ihre Schuld müssen Sie niemals anerkennen. Auch dann, wenn Sie meinen, dass Ihre Verantwortung für den Unfall offensichtlich wäre.
- Eine Rückerstattung der Kosten oder Zahlungen jeder Art müssen Sie auf keinen Fall ohne Absprache mit dem Versicherer vornehmen.
- Jeder Unfall sollte der Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitgeteilt werden. In der Regel verlangen die Versicherer, dass der Schaden innerhalb einer Woche bei ihnen eingegangen ist. Auch dann, wenn noch keinen Schadensersatzanspruch vorliegt.
- Die Schadensanzeige sollten Sie, wenn möglich, zusammen mit dem Geschädigten verfassen, und gemeinschaftlich unterschreiben.
- Die Sachlage müssen Sie in der Schadensmeldung detailliert und wahrhaftig darstellen. Bitte beachten Sie, dass wenn Ihre Gesellschaft feststellen sollte, dass Sie die Umstände, bei denen der Unfall passiert ist, unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß geschildert haben, kann sie sich eine Sonderkündigungsregel zunutze machen und Ihnen die Rückerstattung der Kosten verweigern.
- Wie bei allen Haftpflichtversicherungen besteht auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung eine Schadensminderungsregel, d.h., dass Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört unter anderem, dass Sie sich z.B. um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern oder den Notdienst alarmieren.
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