
Die Unfallversicherung zahlt nicht immer- hier erfahren Sie, bei welchen Vorfällen Sie nicht abgesichert sind.
Die private Unfallversicherung sichert Sie generell bei allen Unfällen ab, unabhängig davon wo, wie oder wann sie eintreten. Allerdings gibt es eine lange Reihe von Ausnahmen, bei denen sich die Gesellschaft das Recht vorbehält, die Auszahlung der Versicherungsprämie zu verweigern. Die Ausschlüsse müssen allerdings ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag erwähnt werden. Generell sind Sie mit der Unfallversicherung bei einem Unfall abgesichert, der als ein “plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis” unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung verursacht. Als ein Unfall wird deswegen folgendes nicht betrachtet:
Sogar, wenn ein Geschehen eindeutig als Unfall aussieht, kann es dazu kommen, dass die Versicherung die vereinbarte Prämie nicht auszahlt. Unfälle, die als Ergebnis von Geistes- und Bewusstseinsstörungen, sowie Beschädigungen, die mit Epilepsie (epileptische Anfälle) oder Apoplexie (Schlaganfälle, Gehirnschlag) verbunden sind, werden von der Versicherung nicht abgedeckt. Das gleiche gilt für Unfälle, die infolge einer Beeinträchtigung des Bewusstseins und der Konzentration durch ein Medikament entstehen können. Gesundheitsschäden, die wegen eines Alkohol- oder Drogenkonsums eintreten, werden bei den verschiedenen Anbietern anders betrachtet.
Ebenfalls sind aus der Versicherung folgende Fälle ausgeschlossen:
Außerdem kriegt der Versicherte kein Geld, wenn die Verletzung innerhalb eines Jahres weitgehend ausheilt, abgedeckt wird deswegen nur dauerhafte Invalidität.